Mitgliedschaft beim KOBV -

Der Behindertenverband

 

Ordentliche Mitgliedschaft

Möglich für:

.) Menschen mit Behinderung

  (für nicht eigenberechtigte Personen wird die                                    

    Mitgliedschaft durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt)

.) Hinterbliebene der Kriegsopfer

.) Kriegsopfer

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder

beträgt monatlich Euro 5,70 (2024)

 

                    

Unterstützende Mitgliedschaft

Möglich für:

.) physische Personen, die ihre Arbeitskraft, ihr Wissen, ihr Können in        

 uneigennütziger Weise oben genanntem Personenkreis zur Verfügung    stellen

.) physische und juristische Personen, die ohne dem oben genannten  

 Personenkreis anzugehören, einen vom Hauptausschuss festzusetzenden  

 Jahresbeitrag zahlen, der höher sein muss als der Beitrag der ordentlichen    Mitglieder,

.) physische oder juristische Personen, die als Gründer, Stifter oder Förderer  einmalig einen bedeutenden Geldbetrag oder eine bedeutende Sachleistung  zugunsten des KOBV- der Behindertenverband erbringen.

 

Der Mitgliedsbeitrag für unterstützende Mitglieder

beträgt jährlich EURO 90,-  (2024)